Luganer Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

(LGVÜ) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen vom 16. 9. 1988 ist das die Grundsätze des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) der Sache nach auch auf Finnland, Island, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz erstreckende Übereinkommen. Seit 1. März 2002 gilt die EU-Verordnung 44/2001.




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