Lugano-Abkommen (Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen): am 16.9. 1988 geschlossener völkerrechtlicher Vertrag (BGBl. 1994 II S.2660) zwischen den damaligen Mitgliedsstaaten der EG und der EFTA (European Free Trade Association), der in enger inhaltlicher Anlehnung an das parallele EuGVU (EuGVVO) ins Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten für (vermögensrechtliche) Zivil- und Handelssachen die internationale Zuständigkeit der Gerichte sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus einem Vertragsstaat in einem anderen Vertragsstaat regelt. Durch den Beitritt fast aller EFTA-Staaten zur EU hat das Lugano-Abkommen heute Bedeutung nur noch im Verhältnis zu Island, Norwegen sowie der der Schweiz.
Weitere Begriffe : Squire | gesetzlicher Güterstand | Rasterfahndung |
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