Lutherische KirchenDie L. K. sind in der „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) zusammengeschlossen; Organe der VELKD sind die Generalsynode, die Bischofskonferenz, die Kirchenleitung und als Verwaltungsbehörde das Lutherische Kirchenamt. Die einzelnen lutherischen Kirchen dauern innerhalb der VELKD fort (s. Evang. Kirche, 4). Die genannten L. K. sind zugleich Mitglied der EKD (s. Evangelische Kirche, 2).
Weitere Begriffe : Mangelrüge | Zinsen | Ständige Fazilitäten |
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