Marktordnung (Gewerberecht)

Der Begriff M. bezeichnet im Gewerberecht die einen einzelnen Markt betreffenden normativen Regelungen des Marktverkehrs, also z. B. Zulassungsbedingungen, Marktwaren, Marktzeiten usw. eines Wochenmarktes.




Vorheriger Fachbegriff: Marktordnung | Nächster Fachbegriff: Marktordnungsmassnahmen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen