Marktordnung (Gewerberecht)Der Begriff M. bezeichnet im Gewerberecht die einen einzelnen Markt betreffenden normativen Regelungen des Marktverkehrs, also z. B. Zulassungsbedingungen, Marktwaren, Marktzeiten usw. eines Wochenmarktes.
Weitere Begriffe : Handelsgewerbe | Konventionalscheidung | Vorangegangenes Tun |
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