materielles Recht das gesamte Recht (z.B. Zivilrecht, Straf recht, Verwaltungsrecht) mit Ausnahme des formellen Rechts, das nur die Form der Verwirklichung des übrigen Rechts regelt.
Weitere Begriffe : Notwendige Streitgenossenschaft | Nachbarschützend | Pflegeversicherung der Rentner |
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