materielles Recht

das gesamte Recht (z.B. Zivilrecht, Straf recht, Verwaltungsrecht) mit Ausnahme des formellen Rechts, das nur die Form der Verwirklichung des übrigen Rechts regelt.

Recht.

Recht.

Recht, materielles

Recht (3), Strafrecht (1 a).




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