Materielles Konsensprinzip Während das Grundbuchamt eine Rechtsänderung bereits dann in das Grundbuch einträgt, wenn nur die einstweilige Einwilligung des Betroffenen vorliegt (sogen, formelles Konsensprinzip), bedarf es für die materiellrechtliche Wirksamkeit der Rechtsänderung neben der Grundbucheintragung auch der (vertraglichen) Einigung über die Rechtsänderung von beiden Seiten (sogen, m. K.). Andernfalls wird das Grundbuch unrichtig, so dass der wahre Berechtigte Berichtigung des Grundbuchs fordern kann.
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