Mehrarbeit

Überstunden.

ist die Arbeitszeit, die 8 Stunden am Tag überschreitet; sie ist von Überarbeit zu unterscheiden. M. ist grundsätzlich verboten. Soweit sie ausnahmsweise zulässig ist (Arbeitszeit), ist ein angemessener Ausgleich in entsprechender Freizeit oder ein Zuschlag zum Bruttoarbeitslohn zu gewähren. Die gesamte Vergütung für M.stunden ist zur Hälfte unpfändbar (§ 850 a Nr. 1 ZPO; Lohnpfändung).




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