Merkmalist das Zeichen, an dem man etwas erkennen kann. In der Rechtsmethodologie wird ein Tatbestand (z. B. Diebstahl) in einzelne Merkmale (Tatbestandsmerkmale z. B. Wegnahme bzw. Gewahrsamsbruch) unterteilt. Im Strafrecht (§14 I StGB) sind besondere persönliche Merkmale persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände. Bestimmt das Gesetz, dass besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen (§ 28 II StGB, z. B. Absichtsmerkmale beim Mord, im Einzelnen sehr Str.).
Weitere Begriffe : Unvererbliche Rechte | Rehabilitationsinteresse | Postdienstleistungen |
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