Mietnebenkosten Neben dem eigentlichen Mietzins werden in den meisten Fällen dem Mieter - zumindest soweit Wohnraum vermietet wird - auch die damit anfallenden Nebenkosten auferlegt. Darunter fallen allerdings nicht Kosten der Instandhaltung, die in jedem Fall der Vermieter tragen muss, es sei denn, es besteht eine entsprechende einzelvertragliche Abrede.
Weitere Begriffe : Eintragung (von Grundstücksrechten), Eintragungsantrag, Eintragungsbewilligung | Deutscher Städte- und Gemeindebund | Vermittlungsvertrag |
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