Mikrochipssind mikroelektronische Halbleitererzeugnisse aus Silicium, die mittels einer auf ihnen aufgebrachten dreidimensionalen Struktur ("Topographie") integrierte Schaltungen auf kleinstem Raum ermöglichen. M. werden nach Massgabe des Halbleiterschutzgesetzes geschützt. Schutzgegenstand ist die Topographie als solche, wenn u. soweit sie Eigenart aufweist. Der Schutz steht demjenigen zu, der die Topographie geschaffen hat oder sie im Rahmen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses hat schaffen lassen; er ist auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten sowie auf natürliche u. juristische Personen mit Aufenthalt oder Niederlassung innerhalb der EU beschränkt. Topographien werden auf schriftliche Anmeldung vom Patentamt (Patent) in die Rolle für Topographien eingetragen u. im Patentblatt bekanntgemacht. Der dadurch entstehende Schutz hat die Wirkung eines Nachbildungs- u. Verwertungsverbots; der blosse Gebrauch oder Besitz der Topographie durch Dritte u. die Verwertung einer durch Analyse geschützter Topographien hergestellten neuen Topographie werden vom Schutzrecht jedoch nicht erfasst. Die Dauer des - übertragbaren - Schutzrechts beträgt 10 Jahre. Wer den Schutz verletzt, kann auf Unterlassung, bei schuldhaftem Handeln auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die rechtswidrige Nachbildung oder Verwertung geschützter Topographien wird auf Antrag strafrechtlich verfolgt. Für Streitsachen sind die Landgerichte ausschliesslich zuständig.
Weitere Begriffe : qualifiziert | Explosion, Herbeiführen einer | Schuldschwereklausel |
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