Mildernde Umstände

tatsächliche Verhältnisse eines Straffalles, welche die Tat im ganzen unter Berücksichtigung auch der Täterpersönlichkeit und im Vergleich zu erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden Fällen an Strafwürdigkeit in einem milderen Licht und die regelmässige Strafe als zu strengerscheinen lassen.

(Strafmilderungsgründe) Strafzumessung.




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