Minderwert
Die Wertdifferenz einer Sache zwischen dem Zeitpunkt unmittelbar vor ihrer Beschädigung und dem Zeitpunkt nach der Wiederherstellung ist der M. einer Sache. Wegen der Schadensersatzprobleme merkantiler M. und technischer M.
ist der geringere Wert. Im Schuldrecht ist der merkantile M. der Betrag, um den eine beschädigte und einwandfrei ausgebesserte Sache (Kraftfahrzeug) im Verkehr (nach der allgemeinen Einschätzung) rechtstatsächlich weniger wert ist als die gleiche unbeschädigte Sache. Der merkantile M. ist auch dem Eigentümer, bei dem er sich, - weil dieser die Sache nicht veräußert, - nicht erkennbar aus wirkt, zu ersetzen. Lit.: Der merkantile Minderwert, bearb. v. Zeisherger, H. u.a., 13. A. 2003
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