Mindestbesteuerung

Gesamtbetrag der Einkünfte, Verlustabzug nach § 10d EStG,

Durch eine M. soll verhindert werden, dass ein Stpfl. durch Zuweisung von Verlustanteilen andere - an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert und damit letztlich keine Steuer entrichtet. Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte in der Einkommensteuer ist zum Veranlagungsjahr 2004 aufgegeben worden. Künftig sind einkommensteuerlich nur noch die Beschränkungen des Verlustabzugs nach § 10 d EStG und durch § 15 b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) zu beachten.




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