Ministerrat der Europäischen Union

(Europäischer Ministerrat) ist das politisch bestimmende Organ der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union (str.) (Art. 202 ff. EGV). Der M. d. E. U. ist damit - teilweise in Zusammenwirken mit dem Europäischen Parlament - auch das Hauptrechtset- zungsorgan. Er hat aber keine Gesetzgebungsinitiative, sondern ist von Gesetzgebungsvorschlägen der Europäischen Kommission abhängig. Er vertritt die Europäische Gemeinschaft nach außen. Er besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaats verbindlich zu handeln (z. B. der jeweilige Finanzminister, jeweilige Verkehrsminister, jeweilige Wirtschaftsminister usw.). Zur Verwirklichung der Ziele und nach Maßgabe des Vertrags sorgt der M. für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, besitzt er eine Entscheidungsbefugnis und überträgt er der Kommission in den von ihm angenommenen Rechtsakten die Befugnisse zur Durchführung der Vorschriften, die er erlässt. Bei Abstimmungen mit der sog. qualifizierten Mehrheit waren bei 25 Mitgliedstaaten 258 von 345 Stimmen, 72,27 Prozent und 13 Mitgliedstaaten erforderlich (Einzelheiten umstritten). Rat der Europäischen Union




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