Mitbestimmung im Betrieb

Bei der Mitbestimmung im Betrieb hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber ein Organ gegenübergestellt, welches die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb wahrnimmt. Dies ist der Betriebsrat.

Mitbestimmung, Betriebsrat aber auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.




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