Mitgift umgangssprachlicher Begriff für das Vermögen, das einer Frau zwecks Eheschließung von ihren Eltern oder anderen Personen zugewendet wird. Entspricht weitgehend der früheren Aussteuer, geht aber noch über diese hinaus. Seit deren Wegfall liegt bei einer Zuwendung durch die Eltern eine Ausstattung vor, bei Zuwendungen durch andere Personen eine Schenkung (so daß z.B. das M.-Versprechen schriftlich gegeben werden muß),es sei denn, die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Unterhaltspflicht unter Verwandten.
Weitere Begriffe : Schwarzer Kreis | Straßenbau | Gottes Gnaden von |
MMnews
|