mittelbarer ZeugePerson, die in einem nicht gegen sie selbst gerichteten Strafverfahren über Wahrnehmungen von unmittelbaren Zeugen aussagt. Der mittelbare Zeuge hat das kriminalistisch relevante Ereignis nicht selbst in seiner Vor-, Haupt- oder Nachtatphase wahrgenommen, er besitzt jedoch Kenntnis über diesen Sachverhalt, z. B. aufgrund eines Gesprächs mit einem unmittelbaren Zeugen, sog. „Zeuge vom Hörensagen”.
Weitere Begriffe : Unübersichtliche Stellen | verschlechternde Übung | multinational |
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