mittelbarer Zeuge

Person, die in einem nicht gegen sie selbst gerichteten Strafverfahren über Wahrnehmungen von unmittelbaren Zeugen aussagt. Der mittelbare Zeuge hat das kriminalistisch relevante Ereignis nicht selbst in seiner Vor-, Haupt- oder Nachtatphase wahrgenommen, er besitzt jedoch Kenntnis über diesen Sachverhalt, z. B. aufgrund eines Gesprächs mit einem unmittelbaren Zeugen, sog. „Zeuge vom Hörensagen”.




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