Morgengabe
war im germanischen Recht das Geschenk, das der Mann der Frau am Morgen nach der Brautnacht machte. Es sollte die Ehefrau wirtschaftlich sichern, wenn der Mann vor ihr verstarb.
ist im mittelalterlichen deutschen Recht die Gabe des Mannes an die Frau am Morgen nach der Hochzeit. Lit.: Schröder, R., Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutschland, 1863 ff.; Henrich, D., Die Morgengabe und das internationale Privatrecht, in: Privatrecht in Europa, 2004, 389
war eine Zuwendung des Ehemanns an seine Ehefrau anlässlich der Eheschließung zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz im Falle des Vorversterbens des Ehemanns. Das geltende Recht kennt diesen Begriff nicht mehr; eine entsprechende Sicherung kann im Wege des ehelichen Güterrechts durch einen Ehevertrag erreicht werden.
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