MotorradBeifahrer, Lärm, Moped. Motorräder mit mehr als 50 cm3 Hubraum unterliegen den allgemeinen Vorschriften für Kraftfahrzeuge, Krafträder mit geringerem Hubraum denjenigen für Kleinkrafträder. Sonderbestimmungen: Motorräder brauchen u. a. keine Bremsleuchten, nur einen Scheinwerfer, nur einen Rückspiegel und nur eine Schlußleuchte, nur ein Kennzeichen. Beiwagen dürfen nur in amtlich genehmigter Bauart geführt werden. Für Soziusfahrer müssen ein besonderer Sitz, ein Handgriff und auf beiden Seiten Fußstützen angebracht sein.
Weitere Begriffe : Stromgrundversorgung | Laesio enormis | Irreführung im Wettbewerb |
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