Im Sozialrecht : Die Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind" werden weder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch in der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.
Vorheriger Fachbegriff: Mutter | Nächster Fachbegriff: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Recht und Sittlichkeit | Freisetzung | Zusenden von Waren
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews