Mutter
(§ 1591 BGB) eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Sie hat verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Sie ist entgegen einer abwegigen Einzelmeinung verschieden vom Vater.
eines Kindes ist nach § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Dies gilt unabhängig von der genetischen Abstammung. Mutter ist daher auch die Frau, die eine befruchtete Eizelle austrägt, die von einer anderen Frau herrührt (sog. Ersatzmutterschaft; Abstammung).
Abstammung (1), elterliche Sorge (2), Kinder, Unterhaltspflicht bei nicht miteinander verheirateten Eltern; s. a. künstliche Fortpflanzung (2).
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