Mutterrecht

bei Naturvölkern vorkommende Form des Familienrechts, bei der das Erbrecht der mütterlichen Verwandschaftslinie folgt. An der Spitze der Familie steht die älteste Familienmutter, die Matrone. Die Indogermanen haben dagegen das Vaterrecht und die Vaterherrschaft. Bachofen.

(Matriarchat) ist in der Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung die Familienform, bei der die mütterlichen Verwandten bevorrechtigt sind. Lit.: Bachofen, J., Das Mutterrecht, 1861, 9. A. 1997




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