Mutung
das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums in einem bestimmten Felde. Ausführliche Vorschriften über Form und Verfahren enthalten die Berggesetze.
(Begehren) war im Bergrecht bis 1980 der an das Oberbergamt zu richtende Antrag auf Verleihung des Bergwerkeigentums in einem bestimmten Feld.
war nach altem Bergrecht das Gesuch um Verleihung des Bergwerkeigentums (Bergrecht) in einem bestimmten Feld; sie begründete einen Anspruch auf Verleihung des Bergwerkseigentums. Die Vorschriften über die M. galten nach § 172 BBergG nur noch übergangsweise. S. a. Bergbau.
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