N N

([lat.] nomen nescio), den Namen weiß ich nicht (bzw. nomen nominandum) bzw. der noch zu nennende Name, (bzw. Numerius Negidius) bzw. der abstrakte Beklagte des römischen Formularprozesses ist die aus dem römischen Recht stammende, nicht eindeutig auflösbare Abkürzung für den namentlich nicht bekannten Beteiligten einer Angelegenheit. Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996




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