Nacherbenvollstreckungbesondere Form der Testamentsvollstreckung (Testamentsvollstrecker), die sich nur auf die Ausübung der Rechte und Pflichten des Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls bezieht und so dessen Befugnisse einschränkt (§ 2222 BGB).
Weitere Begriffe : Störfälle | Inlandskonkurs | Aufmaß |
MMnews
|