Nachfahren

Bestimmtes Verfahren zur Überprüfung der Geschwindigkeit von Kfz. Häufig überprüft die Polizei durch gezieltes Nachfahren, ob ein vorausfahrender Kraftfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält. Es handelt sich um ein anerkanntes Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung, das Grundlage für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sein kann. Dies ist völlig unproblematisch, wenn das Messfahrzeug mit technischen Überwachungsgeräten wie ProViDa oder
anderen Systemen ausgerüstet ist. Aber auch eine Messung durch bloßen Vergleich mit der im Tacho des Polizeifahrzeugs angezeigten Geschwindigkeit reicht aus. Da es sich hierbei nicht um ein technisches Messverfahren handelt, sind höhere Toleranzabzüge vom festgestellten Wert vorzunehmen als bei technischen Messgeräten. Diese bewegen sich je nachdem, ob der Tacho des Messfahrzeugs geeicht ist oder nicht, ob die Messung im Hellen oder Dunklen, bei Nässe oder Trockenheit erfolgt, zwischen 15 und 20%. Für die Feststellung ist eine ausreichend lange Messstrecke von mindestens 500 m bei gleichbleibendem Abstand von möglichst nicht mehr als 100 m erforderlich.




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