Nachlassgläubiger

die Gläubiger der Nachlassschulden.

Personen, denen der Erbe aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten verpflichtet ist. Die Nachlassgläubiger sind von den Eigengläubigern des Erben zu unterscheiden. Die Nachlassgläubiger haben regelmäßig ein Interesse daran, dass die Eigengläubiger des Erben den Nachlass nicht für sich in Anspruch nehmen dürfen. Umgekehrt sind die Eigengläubiger und der Erbe selbst daran interessiert, dass sich die Nachlassgläubiger nicht aus dem Eigenvermögen des Erben befriedigen. Zu den Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung und der Trennung der Vermögensmassen vgl. Erbenhaftung.

Nachlassverbindlichkeiten.




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