Nassauskiesungsbeschluss
Enteignung.
Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 15. 7. 1981 (BVerfGE 58, 330) in erster Linie die Frage behandelt, ob die Untersagung der Auskiesung eines Grundstücks eine Enteignung oder nur eine Eigentumsbindung (Inhaltsbestimmung des Eigentums) darstellt. Der Beschluss hat wegen einiger grundsätzl. Ausführungen zu ausgedehnten Diskussionen über Enteignungsfragen geführt, insbes. über den enteignungsgleichen Eingriff. Das BVerfG hat eine Wahlmöglichkeit des Betroffenen verneint, statt sich gegen einen rechtswidrigen Eingriff zu wehren, Entschädigung zu verlangen.
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