Natürlichist die Qualifikation eines Umstands nach seinem Wesen. N. bildet insofern vielfach den Gegensatz zu rechtlich (juristisch) (z. B. natürliche Person, natürliche Verbindlichkeit, natürliches Kind).
Weitere Begriffe : Grenzverletzung | Störung der öffentlichen Dienste | Gebäudefeuerversicherung |
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