NebenklägerHinterbliebene, Strafantrag. Unter Nebenkläger versteht man einen bestimmten, im Gesetz (§ 395 StPO) aufgezählten Personenkreis, der sich einem Strafverfahren nach Anklageerhebung mit ähnlichen Rechten wie der Staatsanwalt anschließen kann, so z. B. den durch einen Verkehrsunfall Verletzten (vorausgesetzt, der Strafantrag ist rechtzeitig gestellt) oder die Angehörigen eines Getöteten. Sinn der Nebenklage - die häufig auch in eindeutigen Fällen und damit ohne eigentliche Rechtfertigung erhoben wird - ist, eine Schuldfeststellung im Strafverfahren hinsichtlich des Angeklagten und den Ausschluß eines Mitverschuldens auf Seiten des Geschädigten zu erreichen und so für die Schadensabwicklung eine Grundlage zu schaffen.
Weitere Begriffe : Lenkzeit, tägliche | legal | Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
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