Nebenleistung, Umsatzsteuer: Eine Leistung ist Nebenleistung, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechten Abrundung und Ergänzung zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt. Typische Nebenleistungen sind z. B. Verpackung und Beförderung bei Warenlieferungen. Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (A29 Abs. 5 S.1 UStR 2008), d. h., für die Bestimmung des Ortes der Leistung, des Zeitpunktes der Leistung sowie für die Anwendung von Befreiungsvorschriften und des Steuersatzes ist allein die Hauptleistung maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (BFH vom 28. 4. 1966, BStB1. III 1966, 476).
Weitere Begriffe : Beweislastumkehr | Besteuerungszeitraum | Hausratsverordnung |
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