NebenleistungenBei Abschluss eines Vertrages werden oft Verpflichtungen zu andersartigen N. übernommen; z.B. neben dem Zimmermietvertrag wird die Stellung von Morgenkaffee und Bedienung vereinbart. An der Natur der Hauptleistung ändert sich dadurch nichts: sie bleibt im Beispiel Miete. Die N. dagegen können oft nach Analogie der ihr entsprechenden Vertragstypen zu behandeln sein: im Beispiel oben etwa nach Kauf- bzw. Dienstvertragsrecht.
Weitere Begriffe : legatum | Sicherstellungsgesetze | Ausstattung |
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