Netzgeldist die elektronische Zahlungseinheit (Geld) in Rechnernetzen (z. B. Internet): Es ist in seiner Verwendung dem Bargeld ähnlich, ist aber eine besondere Form des Buchgelds. Es dient dem Netzgeldgeschäft. Seine dogmatische Einordnung (Anweisung oder Inhaberschuldverschreibung) ist streitig. Rechtstatsächlich befindet es sich noch in einer frühen Entwicklungslage. Lit.: Kümpel, S., Elektronisches Geld, NJW 1999, 313; Neumann, D., Die Rechtsnatur des Netzgeldes, 2000; Oberndorfer, J., Netzgeld, 2003
Weitere Begriffe : Offizialanklage | Betriebsstörung | ius gentium |
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