Nichtvollzogene EheNach katholischem Kirchenrecht kann die nicht durch ehelichen Verkehr vollzogene Ehe durch päpstlichen Gnadenakt aufgehoben werden. Unauflöslichkeit der Ehe.
Weitere Begriffe : Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der | Straßenreinigungspflicht | Schriftliches Verfahren |
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