Unauflöslichkeit der Ehe

ist der Grundsatz, dass die Ehegatten einander ohne jede Ausnahme bis zum Tode des Erstversterbenden ehelich verbunden bleiben und keiner zu Lebzeiten des anderen eine neue Ehe wirksam eingehen kann. Ausnahmslos wird dieser Grundsatz heute nur noch vereinzelt vertreten und aufrecht erhalten, die kirchlichen und weltanschaulichen Gruppen und Staaten kennen alle eine mehr oder weniger "leichte" Scheidungsmöglichkeit, auch die katholische Kirche, deren rechtliche und sittliche Prinzipien einer Scheidung am wenigsten zuneigen (Privilegium Paulinum, Privilegium Petrinum). Die Frage ist vom Wesen der menschlichen Person her zu entscheiden: Die einzigartige und totale Hingabe des einen Gatten an den anderen ist eine Selbstentäusserung, die die damit geschaffene Verbindung unwiderruflich macht. Dem Staat wird heute weitgehend die Befugnis zur Ehescheidung zuerkannt, obwohl er bei richtigem Verständnis seines Wesens vorstaatliche Gemeinschaften wie die Ehe nicht dispositiv von sich aus gestalten oder gar vernichten kann, er kann sie als der berufene Hüter und Wahrer allen Rechts nur verteidigen und fördern.




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