Normenhierarchie

eine Art Rangpyramide der Rechtsordnung. An der Spitze steht das Verfassungsrecht, darunter das förmliche Gesetz, gefolgt von Satzung und Rechtsverordnung. Innerhalb dieser Rangordnung gilt das Derogationsprinzip. Danach ist eine unterrangige Rechtsnorm nichtig, wenn sie einer höherrangigen widerspricht.




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