Normenkontrollverfahren
Normenkontrolle
gerichtliches Verfahren, mit dem die Gültigkeit einer Rechtsnorm überprüft wird. Normenkontrollverfahren finden zum einen vor dem BVerfG als abstrakte Normenkontrolle oder als konkrete Normenkontrolle statt. Zum anderen gibt es das Normenkontrollverfahren vor dem OVG, soweit die Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art ist und untergesetzliche Rechtsnormen überprüft werden sollen (Normenkontrollverfahren, verwaltungsgerichtliches).
Vorheriger Fachbegriff: Normenkontrollrat | Nächster Fachbegriff: Normenkontrollverfahren, verwaltungsgerichtliches