Notdürftiger UnterhaltMindesterfordernisse für den gesamten Lebensbedarf. Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden hat Beschränkung des Unterhaltsanspruchs (Unterhalt) gegen Verwandte oder geschiedene Ehegatten auf den notdürftigen U. zur Folge; ähnlich bei Verfehlungen, die den Unterhaltspflichtigen zur Pflichtteilsentziehung berechtigen, § 1611 BGB, § 65 EheG.
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