Notstaatsanwalt ist die nichtgesetzliche Bezeichnung des Amtsrichters, der bei Gefahr im Verzug die erforderlichen Untersuchungshandlungen vornimmt, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar ist (§ 165 StPO).
Weitere Begriffe : Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Trunkenheit im Verkehr | Denunziation |
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