ObertribunalMitte des 18. Jh.s war das O. der höchste Gerichtshof für alle Provinzen von Brandenburg-Preussen. Es stand über den Appellationsgerichten (z.B. Berlin: Kammergericht), die in zweiter Instanz tätig waren.
Weitere Begriffe : Pflegebedürftigkeit | Krisenkartell | Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung |
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