Oberversicherungsamt
Die in den Ländern als obere Verwaltungsbehörden eingerichteten O.ämter nehmen heute auf dem Gebiet der Sozialversicherung nur noch mitwirkende und aufsichtliche Verwaltungsaufgaben wahr. Bundesversicherungsamt.
Staatliche Mittelbehörden mit Aufsichts- und Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung bestehen in Bayern, Bremen, Nordrh.-Westf., Rheinland-Pfalz, Schlesw.-Holst. In den übrigen Ländern wurden die Aufgaben besonderen Landesaufsichtsämtern, den Reg.-Präsidenten oder den Senatsverwaltungen für Arbeit übertragen. Hauptaufgaben des O: Entscheidung über Satzung, Dienstordnung und Stellenplan der landesunmittelb. gesetzl. Krankenkassen sowie über deren Errichtung, Vereinigung, Schließung und Auflösung, Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Versicherungsämter u. a.; § 90 II SGB IV.
Vorheriger Fachbegriff: Obertribunal | Nächster Fachbegriff: Oberverwaltungsgericht