öffentliche Hand

die öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer am allgemeinen Wirtschaftsleben (z.B. als Unternehmer, Auftraggeber, Eigentümer, Arbeitgeber). Vgl. auch Fiskus.

die öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen, sonstige selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts) als Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer und Arbeitgeber. Fiskus.

Hand, öffentliche




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