öffentliche Hand die öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer am allgemeinen Wirtschaftsleben (z.B. als Unternehmer, Auftraggeber, Eigentümer, Arbeitgeber). Vgl. auch Fiskus.
Weitere Begriffe : Amtsgrundsatz | Rabattfreibetrag | Werksgelände |
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