Oktroisystem

ist die im frühneuzeitlichen Recht herrschende Praxis der Verleihung von Hoheitsrechten und der Regelung der Verfassung einer Gesellschaft durch staatliche Urkunde. Das O. wird im 19. Jh. durch das Konzessionssystem abgelöst. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005




Vorheriger Fachbegriff: Oktroi | Nächster Fachbegriff: oktroyiert


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen