Oktroisystemist die im frühneuzeitlichen Recht herrschende Praxis der Verleihung von Hoheitsrechten und der Regelung der Verfassung einer Gesellschaft durch staatliche Urkunde. Das O. wird im 19. Jh. durch das Konzessionssystem abgelöst. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
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