Orderlagerscheinein Lagerschein, der auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt ist, wobei das Gläubigerrecht durch eine fortlaufende Reihe von Indossamenten von einem auf den anderen übergeht. Einwendungen sind gegenüber dem in dieser Weise Ausgewiesenen stark beschränkt.
Weitere Begriffe : Zuweisung von Beamten | Einkommensteuerbescheid | Verwaltungsvereinbarung |
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