Organe juristischer Personen des Privatrechtssind in erster Linie Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer. S. i. E. Aktiengesellschaft (3) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (3). Zu den O. j. P. des öffentlichen Rechts s. Organe der BRep. sowie Gemeinde, Kreis.
Weitere Begriffe : Geburtsschein | Kurpfuscher | Verfassungsprozessrecht |
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