Parentelensystem

Erbfolge.

(Ordnungssystem; von lat.: parens = Elternteil) ist im Erbrecht die Bestimmung des Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Verwandten, die von einem gemeinschaftlichen Vorfahren abstammen. Die Einteilung der Verwandten in bestimmte Parentele (Ordnungen) ist in §§1924 - 1926, 1928 f. BGB geregelt. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung von der Erbfolge aus, § 1930 BGB. Indem Kinder und Kindeskinder in der Ordnungsreihe vor Eltern und Großeltern des Erblassers rangieren, wird erreicht, daß das Ererbte nicht so häufig seinen Besitzer wechselt, da Jüngere vor Älteren bevorzugt werden.

Verwandtenerbrecht.




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