ParkflächenmarkierungParkflächenmarkierungen bezeichnen die Fläche der Fahrbahn oder des Gehwegs, auf der geparkt werden darf. Auf Gehwegen geschieht dies in Verbindung mit Zeichen 315. Das Parken darf dort aber nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t gestattet werden. Die Parkflächenmarkierung, die in einer ununterbrochenen Linie oder Nagelreihe besteht, ordnet auf der Fahrbahn zugleich an, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind (z. B. Schrägparken oder längs zur Fahrbahn). Diese ununterbrochenen Linien dürfen - anders als sonst - überquert werden. Insbesondere auf gekennzeichneten Parkplätzen und an Parkuhren ist solche Parkflächenmarkierung üblich.
Weitere Begriffe : Bakkalaureus | Andenken Verstorbener, Verunglimpfung | Zulassungsfreistellung |
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