Parklücke

Parken.

Wer eine P. zuerst unmittelbar, also nicht auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite, erreicht, hat Vorrang. Der Vorrang bleibt ihm auch erhalten, wenn er an der P. vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die P. einzufahren. Das gilt auch für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden P. warten (§ 12 V StVO). Nur der Fahrzeugführer selbst hat Vorrang; andere Personen können die P. nicht reservieren.




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