Parteihandlung im Prozess (Prozesshandlung im engeren Sinn) ist jede von einer Partei vorgenommene Prozesshandlung, i. Gegensatz zu der durch das Gericht vorgenommenen Prozesshandlung (im weiteren Sinn).
Weitere Begriffe : Tatherrschaft | Vergehen | Ipso-iure-Erwerb |
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