Partizipation

(an Verwaltungsentscheidungen) ist ein in der neueren wissenschaftlichen Diskussion gebrauchter Begriff, der die verschiedenen Formen der Beteiligung des Bürgers an Verwaltungsvorgängen (Auskunft, Anhörung, Erörterung, Vorschlagsrecht, Mitentscheidung) zusammenfassen und der rechtspolitischen Diskussion eines weiteren Ausbaues dieser Beteiligung dienen soll. Solche rechtspolitischen Forderungen nach möglichst frühzeitiger und umfassender Beteiligung (insbes. an Planungsvorhaben) werden aus dem modernen Verständnis des Demokratiebegriffes, dem Rechtsstaatsgrundsatz und dem Sozialstaatsgebot hergeleitet. I. w. S. versteht man unter P. auch die - gesetzlich bislang nur vereinzelt vorgesehene - Beteiligung öffentl.-rechtl. Körperschaften oder sonstiger Personen oder Verbände am Gesetzgebungsverfahren (insbes. auch am Verfahren zum Erlass von Rechtsverordnungen). Schließlich spricht man von P. im Zusammenhang mit dem Wandel des Verständnisses der Grundrechte von Abwehr- zu sozialen Teilhaberechten.




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